Freie Bildungsmaterialien in Deutschland: Beiträge, Interviews und Eindrücke von der OER-Konferenz am 14./15.9. in Berlin
Die neue Version 4.0 der Creative-Commons-Lizenzen soll Vereinfachung und neue Funktionen, vor allem rund um Open Data bringen. John H. Weitzmann von Creative Commons Deutschland stellte in seinem Vortrag auf der OER-Konferenz von Wikimedia Deutschland die neue Version den Teilnehmenden vor. Sarah Lotz hat im Folgenden zusammengefasst, welche Änderungen es gibt und was gleich bleiben wird.
Die Abstände, in denen Creative Commons die neuen Versionen ihrer CC-Lizenzen vorgestellt hatte, wurden zuletzt immer länger und sechs Jahre nach Veröffentlichung der CCPL3 (Creative Commons Public Licenses Version 3.0) soll nun in wenigen Wochen die neue vierte Version des Lizenzensets veröffentlicht werden. Es soll die vorerst endgültige sein, so John H. Weitzmann: “Wir haben die CC-Lizenzen immer weiter verbessert, irgendwann soll aber auch ein Endzustand erreicht sein.” Die neue Lizenz wird eine völlig neue Struktur haben, der Lizenz-Text stärker gegliedert sein: “Der Aufbau wird kleinteiliger sein: Statt Textwüsten wird es acht verschiedene Teile geben, die klar voneinander abgegrenzt sind.”
Für das Wikimedia-Publikum hat Weitzmann das Wichtigste der CCPL4 zusammengefasst:
1.: Datenbanken: Die neue Version lizenziert Datenbanken mit. Bisher waren Lizenzbedingungen wie BY oder NC ohne Wirkung hinsichtlich der Datennutzung aus Datenbanken. Das soll unter der neuen Lizenzversion nun anders werden – allerdings nur in den Ländern, wo es ein gesetzlich verankertes Datenbankrecht gibt.
2. Verwandte Schutzrechte: Die CCPL4 enthalten eine abstrakte Umschreibung, die flexibel mitgeht.
3. Heilungsfrist: Bisher war selbst ein versehentlicher Lizenzverstoß unheilbar. Nun lebt die Lizenz automatisch wieder auf, wenn der Verstoß innerhalb einer Frist von 30 Tagen abgestellt wird.
4. Share Alike: Wird ein Werk mehrfach bearbeitet und gemäß Share Alike wieder neu lizenziert, gilt künftig das Einhalten der letzten rechtmäßig vergebenen Lizenz als ausreichend, selbst wenn die von früheren Bearbeitern vergebenen Lizenzen inhaltlich davon abweichen: “Hintergrund ist, dass die bisherige Regelung schlecht handhabbare Lizenzschichten produziert hat, die Laien oft nicht verstanden haben.”
Einiges hat Creative Commons aber bewusst nicht verändert und dürfte so wohl auch ein paar Hoffnungen enttäuschen:
1. Es wird keine engere, genauere Definition von “nicht kommerziell” (wichtig im Rahmen der Lizenzbedingung NC) geben: “Die bisherige Definition ist seit Version 1.0 weitgehend unverändert, sie ist in tausenden Systemen fest verankert. Wenn wir da nach über 10 Jahren eine Änderung vornehmen wollten, müsste die sehr überzeugend argumentiert werden. Das war im Diskussionsprozess zu Version 4.0 nicht zu erkennen.”
2. Auch die CCPL4 werden keine Rechtegarantie enthalten: “Da es keine Gutgläubigkeit im Lizenzrecht gibt, wurde für die CCPL4 eine Garantie gefordert, dass der Lizenzgeber die Rechte tatsächlich besitzt. Angesichts der massenhaften Vergabe von CC-Lizenzen in großen Sammlungen wie etwa den Wikimedia Commons, würde eine solche Garantie und der damit einhergehende Prüfungs- und Versicherungsaufwand viele Lizenzgeber überfordern. Es bleibt aber möglich, parallel zur jeweiligen CC-Lizenz selbständige Garantien zu geben.”
3. Es gibt keine Auto-Update-Funktion: “Die gab es nie, auch wenn einige Leute das immer dachten. Die Grundentscheidung des Urhebers ist in gewissem Sinne heilig. Die von ihm vergebene Lizenz-Version bleibt maßgeblich, auch wenn wir eine neue Version herausbringen.”
Übrigens wird nicht nur die Lizenz neu aufgesetzt, sondern auch der License-Chooser erweitert: “Es soll zukünftig Hinweise dazu geben, welche möglicherweise ungewollten Konsequenzen etwa die Auswahl einer Lizenz mit dem Merkmal NC hat.”
Wer bei der kommenden Version mitreden will, kann das übrigens noch bis Ende September tun über den unter Creative Commons angegebenen Weg.
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