Durch die Brille des Urheberrechts betrachtete Matthias Spielkamp, Gründungsmitglied von iRights.info und Journalist, Open Educational Resources (OER). Was ist das Offene an diesen Lehr- und Lernmaterialien? Wie viel Offenheit erlaubt das deutsche Urheberrecht? Wo stößt OER in diesem Zusammenhang an Grenzen? Diesen und weiteren Fragen ging Spielkamp in seinem Inputreferat “Wenn nicht sein darf, was doch sein sollte” auf dem SpeedLab “Open Education – Wem gehört die Bildung?” nach. Ein Zusammenschnitt seiner zentralen Thesen:

 

Den gesamten Vortrag können Sie hier einsehen.

 

TIMELINE

00:44 Haltung iRihts.info zu Urheberrechtsfragen

01:22 Über iRights.info

02:50 Einstieg Urheberrecht 

04:00 alle Rechte vorbehalten

05:50 Schranken des Urheberrechts

08:25 Ausnahmeregelungen für die Verwendung in Schulen und Universitäten

11:18 Paragraph 53: Vervielfältigung zum privaten Gebrauch

13:50 Paragraph 52a: Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung 

16:55 Whitepaper: Open Educational Resources (OER) für Schulen in Deutschland

18:42 Entstehung von OER im Zusammenhang mit dem Urheberrecht

19:30 Matrix zur Darstellung der Nutzbarkeit offener Materialien

23:53 Veröffentlichungen unter cc-Lizenz

26:30 Fair-Use-Regelung

28:33 E-Publish

30:17 Welches Modell wollen wir?

31:55 konkrete mögliche nächste Schritte

  

Foto: Kooperative Berlin

 

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