In seiner sechsten Runde ist der Medienmonitor besonders breit aufgestellt. Zehn Jahre PISA-Studie sind keineswegs ein Grund zum Feiern. Um deutsche Schulen wettbewerbsfähiger zu machen, ist aber weit mehr als nur Geld notwendig. Die Frage, ob es in der Schule strenger Regeln bedarf, ist auch heute noch aktuell und wird eifrig diskutiert. Polarisierend ist auch die Forderung nach einer Grundschrift, die vor allem in Hamburg durchgesetzt wird sowie der Umgang mit Menschen mit Behinderungen im deutschen Schulsystem. Weitere Themen: Die Studie ,Digitale Gesellschaft 2011‘ sowie der Weddinger Gymnasiast Yunus M., der gegen ein Gebetsverbot an seiner Schule bis vor das Bundesverfassungsgericht zog.

 

Zehn Jahre PISA

 

Viel Aufmerksamkeit widmete man in der letzten Woche dem Thema PISA. Eine Übersicht über die letzten zehn Jahre mit der PISA-Studie gibt es bei Zeit Online, die Wirtschaftswoche prangert an, dass Deutschland von der Bildungsspitze immer noch weit entfernt sei. Einen kritischen Kommentar gibt es in der taz. Es habe sich zwar viel verändert innerhalb der vergangenen zehn Jahre, allerdings stehe die Veränderung des Lernens noch aus. Auch Pisaversteher Christian Füller hat sich erneut mit dem Thema auseinandergesetzt. Sein entrüsteter Kommentar über die deutsche Bildungslandschaft findet sich auf Spiegel Online.

 

Bildung & Geld

 

Eine Übersicht, wie viel Geld der deutsche Staat für Bildung ausgibt, welche Anteile davon in welche Institutionen fließen und wie man all das in Schulranzen und Lexika umrechnet, findet sich im Tagesspiegel.

 

Unter anderem um Finanzen geht es auch bei Welt Online in Bezug auf die Frage, was Schulen besser macht. Dort gibt es eine Zusammenfassung einer Gesprächsrunde mit dem ehemaligen Hamburger Wissenschaftssenator Jörg Dräger und Ex-Bürgermeister Klaus von Dohnanyi. Josef Joffe, Herausgeber der Zeit, stellte Fragen zu ihrem gemeinsamen Buch „Dichter, Denker, Schulversager. Gute Schulen sind machbar – Wege aus der Bildungskrise“.

 

Muss, darf, soll Lehre streng sein?

 

Der Tagesspiegel greift die Rolle des Lehrers auf. Ausgangspunkt des Berichts ist die Verleihung des Deutschen Lehrerpreises 2011 am vergangenen Mittwoch. Neben Preisträger Ralf Krüger werden verschiedene Lehrmöglichkeiten portraitiert, die verdeutlichen, dass es vor allem von der Schulart und den Persönlichkeiten der Schülerinnen und Schüler abhängt, wie am besten unterrichtet wird. Der Fokus liegt hier dennoch auf der alten Frage, ob strenge Regeln in der Schule förderlich sind.

 

Druckschrift, Schreibschrift, Grundschrift?

 

Bei sueddeutsche.de wird der Diskussion um die sogenannte Grundschrift zusammenfassend dargestellt. Die Grundschrift ist weder Schreib- noch Druckschrift und wird in Hamburg bereits unterrichtet. Wenn es nach dem Verein Die Grundschrift – Grundschulverband e.V. ginge, würde sie bereits in ganz Deutschland verpflichtend als erste und einzige Ausgangsschrift gelehrt werden. Im Artikel werden Vor- und Nachteile von Druck-, Schreib- und Grundschrift aufgezählt und problematisierend verknüpft.

 

Inklusion

 

Im Frühling 2009 hatte Deutschland eine UN-Konvention in Kraft gesetzt, laut der Menschen mit Behinderungen nicht vom Regel-Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Nicht exklusiv, sondern inklusiv sollen Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen unterrichtet werden. Die taz berichtet, dass jedoch auch heute, zwei Jahre nach der Unterzeichnung, noch vier Fünftel dieser Menschen keine Regelschule besuchen würden. Nun aber bekennen sich die Kultusminister in gemeinsamen Empfehlungen zum Grundsatz der Inklusion. Vor allem wird hier über die Frage nachgedacht, wie ein Ausweg aus dem Dilemma ,Inklusion‘ aussehen könnte.

 

Die Schule als religionsfreier Raum?

 

Für Medienrummel sorgte in der vergangenen Woche auch Yunus M. Unter anderem in der taz wird die langwierige Diskussion zwischen Schüler, Schulleitung und Gericht noch einmal abgewickelt. Der Schüler, der seit 2008 dafür streitet, in der Schule beten zu dürfen, ist mit seiner Klage bis vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen und hat verloren. Nachdem er am Verwaltungsgericht Berlin zunächst erfolgreich war, verlor er am Oberverwaltungsgericht Berlin 2010 und nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Laut diesem handelt es sich bei Yunus M. allerdings um einen Sonderfall, in der Regel sei Beten in der Schule zulässig. Das Gebetsverbot am Diesterweg-Gymnasium in Wedding sei ein Einzelfall und nur deshalb akzeptiert worden, weil es innerhalb der Schülerschaft bereits religiöse Spannungen gegeben habe. Durch die öffentlichen Ritualgebete des Schülers würde der Schulfrieden gestört. Dieser betont allerdings bei Spiegel Online, dass er beim Beten allein sei und somit auch den Schulfrieden nicht störe.

 

Laut sueddeutsche.de appellierte der verantwortliche Richter an die Berliner Schulverwaltung, in Zukunft darauf zu achten, dass derartige Konflikte pädagogisch gelöst würden. Die Diskussion um Yunus M. sei auch ein Streit über die Bewertung des Islams gewesen. Durch die Betonung des Einzelfallcharakters hätten die betreffenden Richter sich aus der Debatte herausgehalten. Die drei  Medien sind sich einig, dass es eher unwahrscheinlich sei, dass Yunus M. bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zieht.

 

Entwicklung der digitalen Gesellschaft

 

Die Studie „Digitale Gesellschaft 2011“ der InitiativeD21 wird bei Gedankenstrich.org vorgestellt. Die Studie bestätige die Kluft zwischen Nutzungsweisen der deutschen Netznutzerinnen und -Nutzer. Für die Studie, deren Grundlage 1000 Telefoninterviews bilden, die im Oktober diesen Jahres durchgeführt wurde, wurden sechs Nutzertypen gebildet. Aufgrund der stichprobenartig geführten Telefoninterviews wurde der Anteil der verschiedenen Typen an der Gesamtbevölkerung errechnet. Neben dieser Aufschlüsselung der Gesamtgesellschaft in unterschiedliche Nutzertypen und deren Nutzungspräferenzen wird hier auch die Nutzung von Sozialen Netzwerken grafisch dargestellt. Etwas genauer wird die Studie der Initiative D21 bei bildungsklick.de besprochen.

 

Foto: flickr.com / Axel Schwenke / Erdfunkstelle Usingen 2005 / CC BY-SA 2.0