Durch die Brille des Urheberrechts betrachtete Matthias Spielkamp, Gründungsmitglied von iRights.info und Journalist, Open Educational Resources (OER). Was ist das Offene an diesen Lehr- und Lernmaterialien? Wie viel Offenheit erlaubt das deutsche Urheberrecht? Wo stößt OER in diesem Zusammenhang an Grenzen? Diesen und weiteren Fragen ging Spielkamp in seinem Inputreferat “Wenn nicht sein darf, was doch sein sollte” auf dem SpeedLab “Open Education – Wem gehört die Bildung?” nach. Ein Zusammenschnitt seiner zentralen Thesen:
Den gesamten Vortrag können Sie hier einsehen.
TIMELINE
00:44 Haltung iRihts.info zu Urheberrechtsfragen
01:22 Über iRights.info
02:50 Einstieg Urheberrecht
04:00 alle Rechte vorbehalten
05:50 Schranken des Urheberrechts
08:25 Ausnahmeregelungen für die Verwendung in Schulen und Universitäten
11:18 Paragraph 53: Vervielfältigung zum privaten Gebrauch
13:50 Paragraph 52a: Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung
16:55 Whitepaper: Open Educational Resources (OER) für Schulen in Deutschland
18:42 Entstehung von OER im Zusammenhang mit dem Urheberrecht
19:30 Matrix zur Darstellung der Nutzbarkeit offener Materialien
23:53 Veröffentlichungen unter cc-Lizenz
26:30 Fair-Use-Regelung
28:33 E-Publish
30:17 Welches Modell wollen wir?
31:55 konkrete mögliche nächste Schritte
Foto: Kooperative Berlin
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